Regelwerk & Statuten

PARCOURSREGELN / SICHERHEITSREGELN

An alle Schützen, die den Parcours das erste Mal benutzen: bitte die Parcours und Sicherheits-Regeln sorgfältig durchlesen – mit eurer Unterschrift in der Parcours-Mappe bestätigt ihr ausdrücklich, die Regeln verstanden und akzeptiert zu haben!

 

§1) Das Begehen des Parcours ist täglich von 8:00 Uhr bis  höchstens 1 Stunde vor Dämmerung gestattet.  Bei Sichtbeeinträchtigung ist das Schießen sofort abzubrechen.
Die Parcours-Zeiten sind unbedingt einzuhalten (aus Rücksicht auf die im Wald lebenden Tiere)

 

§2) Jeder Schütze hat sich vor  der Benützung   des Parcours und des Einschießplatzes in der Parcoursmappe einzutragen –  bitte  zutreffende Gebühr ankreuzen, in ein Kuverts stecken, mit Namen versehen und in die Kassa im Schaukasten einwerfen.

 

§3) Es ist untersagt, einen Bogen mit aufgelegtem Pfeil, auf unserem Schießgelände,
„ins Freie“ zu spannen oder gar abzuschießen Jeder Schütze trägt die Verantwortung über den einwandfreien Zustand seiner Geräte (Pfeile, Bogen usw.). Es ist eine ständige Kontrolle der Pfeilauflage, Nocken, Sehnen, Bogenschenkel und Pfeilschäften vom Schützen vor Schießbeginn durchzuführen. Ebenso ist das Schuhwerk dem Gelände entsprechend zu wählen.

 

§4) Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind und weder Mensch noch Tier gefährdet sind.
Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen. Besteht auch der geringste Zweifel, ist der Abschuss sofort abzubrechen.

 

§5) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Parcours sowie den Einschießplatz nur in Begleitung eines erwachsenen und erfahrenen Bogenschützen  benützen. Dieser haftet mit seiner Unterschrift.

 

§6) Anfänger sowie unerfahrene Gruppen (Familien, Firmenausflüge, …)dürfen ohne ausführliche Unterweisung eines mit dem Bogen bereits geschulten Schützen den Parcours nicht begehen, sowie den Einschießplatz nicht benützen.

 

§7) Um ein einwandfreies Hantieren mit den Geräten sowie das Begehen der Anlage zu gewährleisten, dürfen nur Gruppen mit höchstens 6 Schützen gebildet werden.

 

§8) Das Bogenschießgelände ist nur in der durch Nummern gekennzeichneten Richtung zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt.  Die Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten.

 

§9) Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere und Scheiben geschossen werden und
ausschließlich nur von den rot, blau, gelb oder weiß markierten   Abschusspflöcken.


§10) Es ist strengstens verboten mit Jagdspitzen und einer Armbrust auf die 3D-Ziele zu schießen. Das Schießen auf lebende Tiere ist strengstens untersagt.

 

§11) Es ist untersagt, nach einem Körpertreffer eines Zieles, einen zweiten Pfeil auf dasselbe Ziel abzuschießen.

 

§12) Es ist untersagt, die 3D-Ziele oder Abschusspflöcke   eigenmächtig zu verändern, sowie das mutwillige  Beschädigen an den 3D-Zielen.
(Herausschneiden von feststeckenden Pfeilen und das Abbrechen von Teilen).
Daraus resultierende Schäden sind vom jeweiligen Schützen zu bezahlen.

 

§13) Das Verlassen des Parcourspfades ist untersagt, es sei den zum Auffinden verschossener Pfeile. Zu diesem Zweck muss ein Mitschütze die nachkommenden Schützen warnen, dass die Scheibe besetzt ist. Ist eine Schütze alleine, muss er ein Kleidungsstück oder seinen Bogen auffällig vor die Scheibe stellen und so den Nachkommenden signalisieren, die Scheibe ist belegt.

 

§14) Schützen dürfen zum Abschuss nicht gedrängt werden denn das Begehen des Geländes unterliegt keinen Zeitplan.

 

§15) Im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Offenes Feuer und Hantieren mit Feuer ist verboten. Das Begehen des Parcours unter Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt.

 

§16) Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung verfügen! Das Betreten des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr.
Verein und Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für
eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen.
Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt!

 

§17) Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das
Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen.
Unnötigen Lärm vermeiden.

 

§18) Kein Schütze darf die Ausrüstung eines anderen Schützen ohne dessen Einverständnis berühren. Gefundene Pfeile sind nicht Eigentum des Finders. Sie müssen bei der dafür vorgesehenen Sammelstelle als „Findlinge“ abgegeben werden.

 

§ 19) Hunde sind zwingend an der Leine zu führen!

 

§ 20) Ein Nicht einhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge.

 

Jeder Einzelne trägt dazu bei, dass dieser schöne Sport noch lange Zeit ausgeübt werden kann, sobald er die Parcours- und Sicherheitsregeln einhält.

Für Sachschäden und Unfälle jeglicher Art übernimmt der Verein keine Haftung. Sommer wie Winter, ist jeder Schütze für sich selbst und seine Ausrüstung alleine verantwortlich. 

 

Viel Spaß und „Alle ins Kill!“
Der Vorstand des Bogensportvereins Helfenberg

 

 

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